Ausbildung

Das Fachspezifikum NLPt ist derzeit ruhend gestellt.
Sobald es wieder reaktiviert ist, finden Sie auf dieser Seite aktuelle Informationen.
Für weitere Infos senden Sie bitte eine E-Mail an info@nlpzentrum.at.

Ausbildungscurriculum (Stand 08/2023)

Ausbildungsordnung als druckfähiges PDF

Ausbildungsordnung als ppt

Ausbildungsvertrag (Stand 11/2023)

Dokumentation Fallsupervision (Vorlage)

 

Die Ausbildungskosten betragen zwischen € 25.000,- und € 30.000,-, zahlbar in Modulen

Im Rahmen des NLPt-Fachspezifikums sind also folgende Seminare zu absolvieren:

Darüber hinaus sind lt. obiger Grafik folgende Ausbildungsschritte zu gehen:

Abschlussarbeit

entweder eine gut theoretisch und methodisch ausgearbeitete Fallarbeit oder eine Theoriearbeit

Themen bitte dem Ausbildungsleiter vorschlagen. Die Abschlussarbeit wird einem Mitglied des Ausbildungsausschusses zur Begutachtung vorgelegt.
Schema für Fallberichte: http://www.eanlpt.org/research2.html


Zugangsvoraussetzungen lt. PG § 10 (2)

Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer

  1. eigenberechtigt ist,
  2. das 24. Lebensjahr vollendet hat,
  3. die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums,einschließlich des Praktikums gemäß § 6 Abs. 2 Z 2, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt,
  4. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder
  5. die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 4 oder
  6. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung gemäß Abs. 1 Z 5 erfolgt ist, oder
  7. eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
  8. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
  9. einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines ordentlichen Studiums im Sinne der Z 8 an einer ausländischen Universität nachweist.

Anmerkung des BM:
das Studiums Bildungswissenschaften ist das derzeitige Synonym für das Studium der Pädagogik, Bildungswissenschaften zählt daher zu den Quellberufen.