Anrechnungen
Für die
Psychotherapieausbildung ist das Regelwerk des Psychotherapiegesetzes
und des Gesundheitsministeriums
(BMG) relevant.
Gewerbliche Berufsausbildungen wie Coach/LSB oder freie Unterrichtstätigkeit
sind hier - mit Ausnahme der pychotherapeutischen Selbsterfahrung für
das Propädeutikum - kaum anwendbar.
Anrechnungen
sind laut letztem Erlass des Gesundheitsministerium aus 2011 bis zu 1/3 der
Ausbildung möglich, wenn Gleichwertigkeit vorliegt bzgl.
- Qualifikation der Vortragenden
- Inhalt
- Umfang und Design.
Die Kriterien des österreichischen NLPt-Fachspezifikums dafür sind:
- Lehrpsychotherapeutische
Qualifikation Ihrer KursleiterInnen
- Gruppengröße der Seminare im Regelfall max. 25 TeilnehmerInnen
- Akkreditierung Ihrer Kursstätte durch die EAP
- seriöse Forschungsaktivitäten Ihrer KursleiterInnen (zB www.nlpt.at/res1.pdf)
- Design vergleichbar mit www.nlpt.at-Kursen
Für die Aufnahmephase des NLPt-Fachspezifikums lassen sich aus anderen NLP Practitioner Kursen sicher das Einführungsseminar, sowie abhängig vom Ergebnis des Aufnahmegesprächs und (allfällig) verkürzten Aufnahmeseminars 3 - 8 Tage anrechnen.
Bitte beachten Sie bitte auch www.nlpzentrum.at/upgrade.
Für weitere Anfragen steht Ihnen unser Geschäftsführer, Mag. Peter Schütz gerne unter 0676/849 112 18 oder friendly@schuetz.at zur Verfügung.
Informationen zur Anrechnung von NLP-Kursen anderer Institute