Anrechnungen

Für die Psychotherapieausbildung ist das Regelwerk des Psychotherapiegesetzes und des Gesundheitsministeriums (BMG) relevant.

Gewerbliche Berufsausbildungen wie Coach/LSB oder freie Unterrichtstätigkeit sind hier - mit Ausnahme der pychotherapeutischen Selbsterfahrung für das Propädeutikum - kaum anwendbar.

Anrechnungen sind laut letztem Erlass des Gesundheitsministerium aus 2011 bis zu 1/3 der Ausbildung möglich, wenn Gleichwertigkeit vorliegt bzgl.

- Qualifikation der Vortragenden
- Inhalt
- Umfang und Design.

Die Kriterien des österreichischen NLPt-Fachspezifikums dafür sind:

- Lehrpsychotherapeutische Qualifikation Ihrer KursleiterInnen
- Gruppengröße der Seminare im Regelfall max. 25 TeilnehmerInnen
- Akkreditierung Ihrer Kursstätte durch die EAP
- seriöse Forschungsaktivitäten Ihrer KursleiterInnen (zB www.nlpt.at/res1.pdf)
- Design vergleichbar mit www.nlpt.at-Kursen

Für die Aufnahmephase des NLPt-Fachspezifikums lassen sich aus anderen NLP Practitioner Kursen sicher das Einführungsseminar, sowie abhängig vom Ergebnis des Aufnahmegesprächs und (allfällig) verkürzten Aufnahmeseminars 3 - 8 Tage anrechnen.

Bitte beachten Sie bitte auch www.nlpzentrum.at/upgrade.

Für weitere Anfragen steht Ihnen unser Geschäftsführer, Mag. Peter Schütz gerne unter 0676/849 112 18 oder friendly@schuetz.at zur Verfügung.

Informationen zur Anrechnung von NLP-Kursen anderer Institute