Prim. Dr. Felix Fischer

gerichtl. beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Psychiatrie und Neurologie
Oberer Flözerweg 1, A-4050 Traun Telefon (07229) 64 436 Telefax (07229) 64 436-44 e-mail: fischer@telebox.at
 
 

Privatgutachten zur Anerkennung des ÖTZ-NLP mit der Methode NLPt als
psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung gemäss § 7
Psychotherapiegesetz zur Vorlage im Bundesministerium für Soziale
Sicherheit und Generationen
 

1) Ich bin seit 1986 selbständig als Psychotherapeut tätig und in die
Psychotherapeutenliste eingetragen.
Ich habe 22 Jahre Erfahrung im klinischen Bereich mit folgenden
Patientengruppen : Alkoholund Medikamentenabhängige, Essstörungen, Psychosen, Suizidale Patienten,
2.) Von 95 bis 98 habe ich als beobachtender Gutachter an
ÖTZ-NLP-Ausbildungen teilgenommen.

3). Mir sind neben anderer NLP/NLPt-Literatur folgende Schriftstücke
bekannt:
a. Das Anerkennungsansuchen des ÖTZ-NLP bzw. das darauf basierende Buch:
Schütz, Gross, Schneider, Jelem, Brandstetter-Halberstadt: Theorie und
Praxis der Neuro-Linguistischen Psychotherapie
b. Das Gutachten des Psychotherapiebeirates vom Dezember 2001
c. Die Antwort des ÖTZ-NLP vom März 2002

4.) Ich habe mehrfach Patienten im Längsschnitt gesehen, denen durch
KollegInnen, die eine Ausbildung am ÖTZ NLP erhalten haben und mit NLPt
behandelt wurden, wesentlich geholfen wurde.

5.) Ich habe selbst durch die NLPt-Konzepte wesentliche und
dauerhafte psychotherapeutische Erfolge bei Patienten erzielen können.

Auf Grund dieser Erfahrungen und Kenntnis darf ich aus meiner
fachlich-psychotherapeutisch-wissenschaftlichen Sicht festhalten, dass es
sich bei NLPt um ein modernes, theoretisch abgerundetes Modell mit einem
für Psychotherapeuten gut nachvollziehbarem modernen Menschenbild und
praxisorientierter Ätiologie im Sinne des Psychotherapiegesetzes handelt.
Ich darf auch gutachterlich festhalten, dass die NLPt-Ausbildung am
ÖTZ-NLP, wenn sie - wie im aktuellen Curriculum vorgesehen - über ca. 5
Jahre geführt wird, gut geeignet ist, kompetente und ethisch
verantwortliche Psychotherapeuten hervorzubringen.

Ich empfehle daher eine Anerkennung als Ausbildungseinrichtung im Sinne
des § 7 Psychotherapiegesetz.
 

Prim.Dr.Felix Fischer