Privatgutachten zur Anerkennung des ÖTZ-NLP
mit der Methode NLPt als
psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung
gemäss § 7
Psychotherapiegesetz zur Vorlage im Bundesministerium
für Soziale
Sicherheit und Generationen
1) Ich bin seit 1986 selbständig als
Psychotherapeut tätig und in die
Psychotherapeutenliste eingetragen.
Ich habe 22 Jahre Erfahrung im klinischen
Bereich mit folgenden
Patientengruppen : Alkoholund Medikamentenabhängige,
Essstörungen, Psychosen, Suizidale Patienten,
2.) Von 95 bis 98 habe ich als beobachtender
Gutachter an
ÖTZ-NLP-Ausbildungen teilgenommen.
3). Mir sind neben anderer NLP/NLPt-Literatur
folgende Schriftstücke
bekannt:
a. Das Anerkennungsansuchen des ÖTZ-NLP
bzw. das darauf basierende Buch:
Schütz, Gross, Schneider, Jelem,
Brandstetter-Halberstadt: Theorie und
Praxis der Neuro-Linguistischen Psychotherapie
b. Das Gutachten des Psychotherapiebeirates
vom Dezember 2001
c. Die Antwort des ÖTZ-NLP vom März
2002
4.) Ich habe mehrfach Patienten im Längsschnitt
gesehen, denen durch
KollegInnen, die eine Ausbildung am ÖTZ
NLP erhalten haben und mit NLPt
behandelt wurden, wesentlich geholfen
wurde.
5.) Ich habe selbst durch die NLPt-Konzepte
wesentliche und
dauerhafte psychotherapeutische Erfolge
bei Patienten erzielen können.
Auf Grund dieser Erfahrungen und Kenntnis
darf ich aus meiner
fachlich-psychotherapeutisch-wissenschaftlichen
Sicht festhalten, dass es
sich bei NLPt um ein modernes, theoretisch
abgerundetes Modell mit einem
für Psychotherapeuten gut nachvollziehbarem
modernen Menschenbild und
praxisorientierter Ätiologie im Sinne
des Psychotherapiegesetzes handelt.
Ich darf auch gutachterlich festhalten,
dass die NLPt-Ausbildung am
ÖTZ-NLP, wenn sie - wie im aktuellen
Curriculum vorgesehen - über ca. 5
Jahre geführt wird, gut geeignet
ist, kompetente und ethisch
verantwortliche Psychotherapeuten hervorzubringen.
Ich empfehle daher eine Anerkennung als
Ausbildungseinrichtung im Sinne
des § 7 Psychotherapiegesetz.
Prim.Dr.Felix Fischer